AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zusammenarbeit mit Anbietern und Interessenten von kommunalen Nutzfahrzeugen, Anbauteilen, Geräten


Nachfolgend sind - vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Regelung - die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das unter der Dienstleistung Kommunal-Fahrzeuge24 angebotene Nutzfahrzeugenmarketing durch die Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH (nachstehend Kommunal-Fahrzeuge24 genannt) geregelt.

§ 1 Geltungsbereich

Kommunal-Fahrzeuge24 unterhält unter Einsatz des Internets einen virtuellen Marktplatz für kommunale Nutzfahrzeuge, auf dem Angebot und Nachfrage zusammengeführt werden. Die Annahme und Ausführung aller Aufträge, also insbesondere die Einstellung von Angeboten bei Kommunal-Fahrzeuge24 als auch die Bearbeitung von Nachfragen erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Durch das Einstellen von Inseraten, die Erteilung von Einstellaufträgen oder Nachfragen an Kommunal-Fahrzeuge24 gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit Kommunal-Fahrzeuge24 vereinbart, solange diese Bedingungen nicht durch neue Bedingungen ersetzt werden.

§ 2 Allgemeines

  1. Kommunal-Fahrzeuge24 stellt in Form des Internetportals (www.kommunal-fahrzeuge24.de) und den damit verknüpften Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt Kommunal-Fahrzeuge24 keinen Einfluss. Insbesondere ist Kommunal-Fahrzeuge24 nicht selbst Anbieter der eingestellten Fahrzeuge.
  2. Kommunal-Fahrzeuge24 als Betreiber der Internetplattform wird selbst zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei. In die Beziehung zwischen Anbieter und Kaufinteressent oder Käufer ist Kommunal-Fahrzeuge24 weder als Vermittler noch als Dritte Partei oder als Vertreter einer Partei eingebunden.
  3. Verträge, die infolge eines über Kommunal-Fahrzeuge24 geschalteten Inserats angebahnt wurden, werden ohne Beteiligung von Kommunal-Fahrzeuge24 abgeschlossen und erfüllt.
  4. Ein Anspruch auf das Zustandekommen einer Vermittlung besteht generell nicht.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Die von Kommunal-Fahrzeuge24 geschuldete Leistung besteht darin, Einstellungsaufträge entsprechend zu bearbeiten und freizuschalten, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den Kommunal-Fahrzeuge24 Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.
  2. Kommunal-Fahrzeuge24 behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten).
  3. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Inserate abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle).

§ 4 Vertragsschluss, Fälligkeit der Anzeigenvergütung, Zahlung

  1. Durch die Übermittlung der zur Einstellung in die Datenbanken vorgesehenen Inhalte sowie durch die gleichzeitige Übermittlung der Teilnehmerdaten gibt der Teilnehmer (Anbieter) ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab und stimmt der unmittelbaren Ausführung der entsprechenden Dienstleistung durch Kommunal-Fahrzeuge24 ausdrücklich zu.
  2. Das Angebot des Teilnehmers wird von Kommunal-Fahrzeuge24 durch Freischaltung des jeweiligen Inserates angenommen.
  3. Kommunal-Fahrzeuge24 behält sich vor, einzelne Inserate ohne die Nennung von Gründen abzulehnen.
  4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
  5. Eine Zahlung des Inseratspreises kann mittels Vorabüberweisung, auf Rechnung oder durch Lastschrift erfolgen. Die Vergütung ist im Voraus fällig, d.h. vor Aufnahme des Inserates in die Datenbank, wobei die rechtzeitige Einräumung eines Einzuges per Lastschrift genügt.
  6. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Teilnehmer Kommunal-Fahrzeuge24 die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, es sei denn, dass er das Fehlschlagen nicht zu vertreten hat.
  7. Die Einstellung von Inseraten bei Kommunal-Fahrzeuge24 erfolgt für die Kommunen, Städte und Gemeinden bis einschließlich 31.12.2010 kostenlos. Das Entgelt für kommerzielle Inserate ist in der separat einsehbaren Preisliste aufgeführt.

§ 5 Löschen von Angeboten, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen

  1. Kommunal-Fahrzeuge24 kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt, oder wenn Kommunal-Fahrzeuge24 ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (insbesondere im Falle eines Zahlungsverzugs):

 

Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt Kommunal-Fahrzeuge24 die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat.

  1. Im Falle einer Löschung durch Kommunal-Fahrzeuge24 bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des Inseratspreises verpflichtet.
  2. Kommunal-Fahrzeuge24 kann einen Teilnehmer endgültig und dauerhaft von der Nutzung der Kommunal-Fahrzeuge24 Website sperren, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen diese AGB verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

§ 6 Preisänderungen / Änderungen der AGB

Preisänderungen werden durch Änderung der über das Internet abrufbaren Preisliste unter Angabe des Änderungszeitpunktes angekündigt. Die Bekanntgabe von Änderungen der AGB erfolgt durch die Bereitstellung auf den Seiten von Kommunal-Fahrzeuge24 unter Angabe des Änderungszeitpunktes. Der neue Anzeigenpreis und die geänderten AGB gelten für die ab dem Veränderungsdatum in die Datenbank eingestellten Inserate.

§ 7 Anforderungen an die Inhalte der Inserate

  1. Gestattet ist ausschließlich die Aufgabe von Inseraten, die auf den Verkauf von kommunalen Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Anbauteilen und Fahrzeugteilen (Ersatzteile, etc.), sowie auf selbstfahrende und nicht selbstfahrende, motorbetriebene Maschinen abzielen.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Fahrzeug (insb. Baujahr, Kilometerstand und Fahrzeugzustand), die Rechtsverhältnisse an dem Fahrzeug und im Hinblick auf den übrigen Inseratsinhalt zu machen. Ist das Fahrzeug mit einem Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu machen. Anzugeben ist in diesem Fall stets die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs. Irrtümlich unrichtige Angaben (z.B. Tippfehler, Zahlendreher, etc.) sind nach deren Entdeckung unverzüglich Kommunal-Fahrzeuge24 zu melden.
  3. Es ist nicht gestattet, innerhalb eines Inserats mehrere Fahrzeuge gleichzeitig anzubieten.
  4. Der Teilnehmer muss während der Laufzeit des Inserates in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem Interessenten über das angebotene Fahrzeug abzuschließen und das Fahrzeug zum angegebenen Verfügbarkeitszeitpunkt bzw. Lieferzeitpunkt zu übergeben und zu übereignen.
  5. Die Inserate können mit Fotos illustriert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Fotos in die Kommunal-Fahrzeuge24 Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs widerspiegeln. Verwendet der Teilnehmer Katalogbilder, so muss er dies gesondert kenntlich machen.
  6. Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
  7. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Ausgenommen sind in den Freitext des Inserats eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Fahrzeugbildern, PDF-Dateien und Multimediapräsentationen, wenn diese Zusatzinformationen über das angebotene Fahrzeug enthalten (z.B. Fahrzeuggutachten, Betriebsanleitung, etc.).
  8. Unzulässig ist ferner die Angabe so genannter Service-Telefonnummern (Mehrwertdienste), durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen. Stets unzulässig sind die Einwahlnummern: 0190, 0900.

§ 8 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate

  1. Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Teilnehmer (Anbieter). Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Inserate werden von Kommunal-Fahrzeuge24 überprüft. Kommunal-Fahrzeuge24 übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.
  2. Kommunal-Fahrzeuge24 schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inserate den gesetzlichen Bestimmungen genügen.
  3. Kommunal-Fahrzeuge24 schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Kaufverträge, die auf der Grundlage der Kommunal-Fahrzeuge24 Inserate angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.

§ 9 Freistellung

Der Teilnehmer stellt Kommunal-Fahrzeuge24 von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der Kommunal-Fahrzeuge24 Website durch den Teilnehmer gegen Kommunal-Fahrzeuge24 geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch Kommunal-Fahrzeuge24 einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist.

§ 10 Datenbankaktualität

Um die Fahrzeugsuche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist Kommunal-Fahrzeuge24 um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen Fahrzeuginserate, sobald das angebotene Fahrzeug verkauft worden oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, durch entsprechende Nachricht des Anbieters an Kommunal-Fahrzeuge24 gelöscht werden.

§ 11 Gewährleistung

  1. Stehen dem Teilnehmer gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu, so ist Kommunal-Fahrzeuge24 zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
  2. Kommunal-Fahrzeuge24 ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei nicht durch von Kommunal-Fahrzeuge24 zu verantwortenden Ausfällen nicht.

§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. Gegenüber Unternehmen haftet Kommunal-Fahrzeuge24 für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Kommunal-Fahrzeuge24, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kommunal-Fahrzeuge24 für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
  2. Gegenüber Verbrauchern haftet Kommunal-Fahrzeuge24 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von Kommunal-Fahrzeuge24 zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Kommunal-Fahrzeuge24 jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
  3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von Kommunal-Fahrzeuge24 der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Kommunal-Fahrzeuge24.
  5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Kommunal-Fahrzeuge24 und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der auf der Kommunal-Fahrzeuge24 Website eingestellten Inserate unterliegen dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.

§ 14 Leistungsort, Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand

  1. Soweit der Teilnehmer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.
  2. Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
  3. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist Tübingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und aufgrund der Nutzung der Datenbanken von Kommunal-Fahrzeuge24. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 15 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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